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Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.
Das ärztliche Gutachten wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln. Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).
Quelle: HELP.gv.at