Gemeindevertretungsprotokolle

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung nach Bedarf, mindestens aber in jedem Vierteljahr einmal, zu Sitzungen einzuberufen und haben öffentlichen Charakter, das heißt, jeder Bürger kann an diesen Sitzungen als Zuhörer anwesend sein.

Jahr