Bauamt

Marktgemeindeamt Hörbranz

Im Bereich der Gemeindeaufgaben und Zuständigkeiten umfasst die Bauverwaltung einen großen Aufgabenbereich. Insbesondere der Vorgang über den Verlauf des Baubewilligungsverfahren ist für den Bürger mit vermehrten Behördengängen verbunden.

Zum Aufgabenbereich der Bauverwaltung zählt nicht nur das baupolizeiliche Bewilligungsverfahren, sondern auch die Raumplanung, Grundtrennung, Grundverkehrsangelegenheiten, Feuerpolizei, Luftreinhaltung, Einhaltung des Gefahrenzonenplanes und des Natur- und Ortsbildschutzes, Trink- und Löschwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Verkehrsleiteinrichtungen, die alle der Bauverwaltung im Gemeindeamt obliegen. 

Für diesen weitreichenden Komplex an Gesetzen, Verordnungen usw. sind fachkundige Auskünfte wichtig, die vom Bauamt gerne erteilt werden. Wir ersuchen Sie um vorherige Terminvereinbarungen, so kann sich das Team des Bauamtes optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten. Bitte wenden Sie sich für diesen Zweck an das Sekretariat des Bauamtes.

Grundlegende Informationen

Vorprüfung

Der Zweck der Vorprüfung besteht darin, dass der Antragsteller bei der Baubehörde eine Vorentscheidung hinsichtlich bewilligungspflichtiger Bauvorhaben beantragen kann, ohne dass das Projekt schon in allen Einzelheiten ausgearbeitet ist.

Unterlagen (2-fach)

  1. Vorprüfungsantrag 
  2. Baubeschreibung
  3. Übersichtsplan 1:1000
  4. Lageplan 1:500
  5. Skizzen der Geschosse 1:200
  6. Skizzen der Ansichten 1:200
  7. Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f Baueingabe-VO:

a) die im Flächenwidmungsplan für das Baugrundstück festgelegte Widmung,

b) das Ausmaß der Nettogrundfläche (NGF) entsprechend der Baubemessungsverordnung,

c) das Ausmaß der Geschossfläche entsprechend der Baubemessungsverordnung,

d) das festgesetzte und das geplante Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Baubemessungsverordnung,

e) das Ausmaß der überbauten Fläche entsprechend der Baubemessungsverordnung, 

f) das Ausmaß des umbauten Raumes nach ÖNORM, Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze

8. Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze

Formulare: Antrag auf Vorprüfung

Bauanzeige

Bauantrag

Fertigstellungsmeldung

Infos zu konkreten Bauvorhaben

Solar- und Photovoltaikanlagen

  1. Für das nachträgliche Anbringen von Solar- und Photovoltaikanlagen bei bestehenden Bauwerken ist nicht erforderlich, wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden. Zusätzlich müssen auch nachfolgende Bedingungen eingehalten werden.
  2. Werden Anlagen an Dach- oder Wandflächen angebracht, muss die Anlage parallel zum Gebäudeteil installiert sein und darf nicht darüber hinausstehen. Der Abstand zwischen der Anlage und dem Gebäudeteil darf nicht mehr als 30cm betragen.
  3. Wir die Anlage auf einem Flachdach aufgeständert, darf der Dachüberstand maximal 1,20m betragen und die Anlage muss so weit hinter die Dachkante zurückstehen, wie sie über das Dach hinausragt. 

Sollten die Abstandsflächen, die Mindestabstände und/oder eine der zwei angeführten Punkte nicht eingehalten werden, muss bei der Baubehörde ein Bauantrag eingebracht werden. 

Weitere Information: Energieförderung Richtlinie des Landes Vorarlberg

Wärmepumpen

Schwimmbad, Schwimmteich, Pool

Abbruch

Gartenhaus, Geräteschuppen, Carport, Garage

Einfriedungen (Gartenmauern)

Arbeiten auf oder neben der Straße

Umwidmungsantrag

Zuständigkeit bei der Marktgemeinde Hörbranz: