Der öffentliche Teil der 31. Sitzung ging zeitlich rekordverdächtig über die Bühne, während im nicht öffentlichen Part der Erwerb einer Liegenschaft im Dorfzentrum zur Diskussion stand.
Zu Beginn verwies Bürgermeister Kresser auf den zwischenzeitlich erteilten Planungsauftrag zur Errichtung einer Entlastungsverbindung von der Krüzastraße Richtung Lochauerstraße.
Dank für Engagement
Auf Hochtouren laufen auch die Planungen rund um das Großprojekt „Schulcampus Hörbranz“. Einen neuerlichen Zwischenstand zu den Entwicklungen – dazu zählen die Detailplanung des in Etappen umzusetzenden Vorhabens sowie die konkrete finanzielle Betrachtung – gibt es im Dezember 2024.
Explizit dankte der Vorsitzende allen Beteiligten, insbesondere Gemeinderätin Katrin Flatz und Vizebürgermeister Stefan Fischnaller für das zeitintensive Engagement in den Sitzungen der Arbeitsgruppe.
Teilbebauungsplan
Der Teilbebauungsplan „Am Halbenstein“ wurde in der ersten Beschlussfassung einstimmig verabschiedet. Vorausgegangen waren intensive Beratungen im Bauausschuss, fundierte juristische Abklärungen sowie eine umfassende Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner.
Ziel des Plans ist es, die hohe Wohnqualität in dieser besonderen Hanglage zu bewahren und die einzigartigen Merkmale dieses Ortsteils als Eingang zu einem Naherholungsgebiet hervorzuheben.
Zahlreiche in einer eigens einberufenen Versammlung vorgebrachte Anliegen der Bewohnerschaft sind in die Planung eingeflossen.
Raumplanerisches Merkmal
Auslöser dieses Planungsprozesses war eine außergewöhnliche Konstellation. Die Gemeinde ist als Trägerin von Privatrechten Inhaberin einer Dienstbarkeit, die eine Höhenbeschränkung zur Sicherung des Seeblicks für die Anwohnerinnen und Anwohner vorsieht.
Diese Dienstbarkeit führte zu einer rechtlich komplexen Situation, da sie privatrechtlich geregelt ist und in baupolizeilichen Verfahren nicht berücksichtigt werden kann.
Gleichzeitig steht der Bürgermeister in einer Doppelfunktion, da er sowohl als Baubehörde agiert als auch die Interessen der Gemeinde als Inhaberin der Dienstbarkeit vertritt. Der Bebauungsplan schafft nun eine klare Grundlage, um diese bisher unklare Situation zu lösen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.
Beschluss zum Kauf: Schenkenfelderhaus
Mit dem einstimmigen Beschluss zum Kauf des „Schenkenfelderhauses“ hat die Gemeindevertretung einen bedeutenden Schritt für die zukünftige Entwicklung des Hörbranzer Dorfzentrums gesetzt.
„Der Erbengemeinschaft war es ein wichtiges Anliegen, dass die Immobilie in den Besitz der Gemeinde übergeht.
Dafür danke ich der Familie ausdrücklich“, betont Bürgermeister Andreas Kresser.
Die Marktgemeinde investiert rund 700.000 Euro in den Erwerb der Immobilie, die sich in zentraler Lage gegenüber dem Marktgemeindeamt befindet.
Entwicklung Ortskern
„Der Kauf dieses Gebäudes ist ein bedeutender Schritt für Hörbranz“, unterstreicht Bürgermeister Andreas Kresser und weist auf die strategischen Chancen hin, die sich durch den Ankauf für die langfristige Entwicklung des Ortskerns ergeben.
„Auch wenn das Schenkenfelderhaus derzeit in einem baufälligen Zustand ist, bietet es uns vielversprechende Perspektiven. Gemeinsam mit der Bevölkerung und den politischen Gremien werden wir sorgfältig überlegen, wie diese Immobilie künftig optimal genutzt werden kann“, so Kresser.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, den 11. Dezember ab 19.30 Uhr im Leiblachtalsaal statt. Diese wird wieder live über die Gemeindehomepage und Gemeinde-App "Gem2Go" übertragen.
Die Aufzeichnungen der letzten Sitzungen der Gemeindevertretungen können fünf Jahre im Nachgang in der Rubrik "Politik" nachgesehen werden.