Erinnerung: Mindestabnahme bei Restmüllsäcken

Bezug Restmüllsäcke

Auch in diesem Jahr der Hinweis: Einige Hörbranzer Haushalte haben bis dato noch nicht die vorgesehenen Restmüllsäcke im Rahmen der Mindestabnahmemenge abgeholt. 

Ausgenommen sind BesitzerInnen einer Restmülltonne. Das diesjährige Haushaltskontingent kann noch bis Dienstag, den 30. Dezember 2025 im Bürgerservice im Amt der Marktgemeinde zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. 

Jährliche Vorschreibung

Die Mindestabnahme gelangt bei der Vorschreibung der Abfallgrundgebühr einmal jährlich zur Verrechnung. Dabei richtet sich die Menge und Größe der Restmüllsäcke nach der Personenanzahl im Haushalt. 

Alternativ zu den Abfallsäcken kann eine Restmülltonne über die Markgemeinde bezogen werden. 


Informationen und Kontakt

Das Team im Bürgerservice steht gerne unter Tel. 05573 82222-0 oder per Mail E-mail senden zur Verfügung.


  • Veröffentlicht: 27. Oktober 2025
  • Autor: Marktgemeinde Hörbranz/ÖA
  • Quelle: Bürgerservice Hörbranz