Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde.
Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung nach Bedarf, wenigstens aber in jedem Vierteljahr einmal, zu öffentlichen Sitzungen (siehe amtliche Termine) einzuberufen.
Die Kompetenzen sind taxativ im Gemeindegesetz aufgezählt, alle übrigen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes.
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