Die Funktion des Legalisators (m/w/d) wird von einer Person - auf Vorschlag der Gemeinde - ausgeführt, die vom Oberlandesgericht Innsbruck bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch im Bundesland Vorarlberg (Kaufverträge, Darlehensverträge, ...) zuständig ist.
Die Aufgabe des Legalisators ist es also, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Jene Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, muss entweder in Hörbranz wohnhaft sein oder das betreffende Objekt/Liegenschaft befindet sich in Hörbranz. Eine weitere Beglaubigung durch das Gericht oder Notar ist nicht notwendig.
Für die Dienstleistung direkt im Ort fallen Gebühren - diese richten sich nach dem Wert des Vertrages - gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz an.
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