Legalisatorin

  • Telefonisch von Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr unter 0677 645 08075
  • Die Beglaubigungstermine finden in der Regel montags zwischen 17.00 und 19.00 Uhr im Besprechungsraum der Fachabteilung Elementarpädagogik (Sozialzentrum Josefsheim, Eingang Altbau seitlich) statt. 


Aufgabe des Legalisators

Die Funktion des Legalisators (m/w/d) wird von einer Person - auf Vorschlag der Gemeinde - ausgeführt, die vom Oberlandesgericht Innsbruck bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch im Bundesland Vorarlberg (Kaufverträge, Darlehensverträge, ...) zuständig ist. 

Die Aufgabe des Legalisators ist es also, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. 

Jene Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, muss entweder in Hörbranz wohnhaft sein oder das betreffende Objekt/Liegenschaft befindet sich in Hörbranz. Eine weitere Beglaubigung durch das Gericht oder Notar ist nicht notwendig.

Für die Dienstleistung direkt im Ort fallen Gebühren - diese richten sich nach dem Wert des Vertrages - gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz an. 

Kontakt

Kontaktdaten von Legalisatorin
AdresseHeribrandstraße 14
6912 Hörbranz
E-Mail (offiziell)E-mail senden

Legalisatorin der Marktgemeinde Hörbranz

Gerlinde Jenny
Kontaktdaten von Gerlinde Jenny
Legalisatorin
Gerlinde Jenny
Mobil: +43 677 64508075
E-mail senden

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