Neue Förderung für Halb- und Hochstammobstbäume

apfel

Streuobstwiesen mit ihren Hochstammobstbäumen sind prägende Elemente der Kulturlandschaft im Leiblachtal und Umgebung. 

Sie dienen traditionell als wichtiger Lieferant von Wirtschaftsobst für die lokale Most- und Schnapserzeugung. 

Darüber hinaus sind Streuobstwiesen ökologisch sehr wertvoll und bieten Lebensraum für verschiedene Vogel- und Insektenarten. Sie sind eine Bereicherung für das Landschaftsbild und ökologisch äußerst wertvoll, da sie Lebensraum für verschiedenste Vogel- und Insektenarten bieten. 

Kulturgut für die Zukunft sichern

Die Zahl der Hochstammobstbäume hat in den letzten Jahren leider abgenommen, insbesondere aufgrund der geringeren wirtschaftlichen Bedeutung und durch Feuerbrandausbrüche. Die vorliegende Förderrichtlinie soll helfen, dieses wichtige Kulturgut für die Zukunft zu sichern.

Erhöhte Fördersummen

Zusätzlich zu Hochstammobstbäumen werden auch Halbstammobstbäume gefördert, die weniger Platz benötigen. Damit werden auch in kleineren und mittleren Gärten eigene Obsternten ermöglicht und ein Beitrag zur Biodiversität geleistet. 

Bei Neu- und Nachpflanzungen von Halb- und Hochstammobstbäumen werden ab Rechnungsdatum 01.01.2024 Euro 10,00 bzw. Euro 25,00 gefördert, abhängig vom Kaufpreis des Baumes. 


Richtlinie und Antragsformular

  • Details sind aus den Richtlinien der Förderung ersichtlich. Diese gibt es hier im Anhang zum Download
  • Abgesehen vom "News-Beitrag" findet ihr die Richtlinie sowie das Antragsformular jederzeit auch in der Rubrik "Bürgerservice/Dienstleistungen/Förderungen".

Formular_Förderantrag_Halb-_und_Hochstammobstbäumen.doc (0.13 MB)

  • Veröffentlicht: 23. September 2024
  • Autor: Umweltausschuss & Daniel Schwark
  • Quelle: Marktgemeinde Hörbranz