Parkraum Hörbranz: Reminder zum Start am 4. Mai 2026

Ein blaues Parkschild auf einem Armaturenbrett

Bereits in der April-Ausgabe haben wir umfassend mit einer vierseitigen Sonderinformation in „hörbranz aktiv“ sowie in den Onlinemedien der Marktgemeinde berichtet. 

Hier nochmals ein kurzer Reminder mit den wichtigsten Infos zum Start des Parkraummanagements am 4. Mai 2026.


Wo gilt die Gebührenpflicht?

Die Gebührenpflicht gilt in den ausgewiesenen Zonen im Ortszentrum „Zone Dorf“ (Leiblachtalsaal, Oberer Kirchplatz, St.-Martins-Weg, Gemeindeamt, Josefsheim, Diezlings). Weiters gilt sie im Bereich See („Zone B“). 

Die genauen Abgrenzungen sind den Lageplänen auf der Gemeindehomepage in der Rubrik "Bürgerservice/Themen/Parkraum Hörbranz" zu entnehmen.


Muss ich immer bezahlen?

Nein. Die Bewirtschaftung gilt in der „Zone Dorf" nur zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr.

90 Minuten kostenlos

Die ersten 90 Minuten bleiben in der Zone „Dorf“ immer kostenlos. Bitte dabei unbedingt die Ankunftszeit nachweisen (Parkuhr stellen oder Freiticket am Automaten lösen).


Was ist, wenn ich regelmäßig parke?

Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Jahresparkkarte für die Zone „Dorf“ (350,00 Euro pro Jahr)
  • Vergünstigtes und flexibles Tagesparken: Einmalige Aktivierung (30,00 Euro), danach 1,70 Euro pro Tag bei Bedarf

Gibt es weitere kostenlose Parkmöglichkeiten?

Ja. Der Parkplatz bei der Sportanlage Sandriesel steht weiterhin kostenlos zur Verfügung und bietet vor allem für Pendlerinnen und Pendler eine gute Alternative zum Ortszentrum.


Weitere Informationen

Alle Details, Lagepläne sowie die Online-Formulare (Anträge) finden sich auf unserer Gemeindehomepage in der Rubrik "Bürgerservice/Themen/Parkraum Hörbranz"


  • Veröffentlicht: 29. April 2026
  • Autor: Marktgemeinde Hörbranz/ÖA
  • Quelle: Gemeindeleitung Hörbranz