Beschlüsse Gemeindevertretung

29. Sitzung, 26.06.2024


Beschlüsse der 29. Gemeindevertretungssitzung vom 26.06.2024 

 

TOP 4: 
Genehmigung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 iVm 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für Teilflächen aus GST .24 und 93/1 an der Erlachstraße, laut Erläuterungsbericht, Verordnung, Plan 02-2024 vom 29.05.2024, Planlegende und Flächenwidmungsplanindex.

Genehmigung des beiliegenden Raumplanungsvertrags.

(einstimmig)


TOP 5: 
Auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 iVm 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für eine Teilfläche der Liegenschaft GST-Nr 393 an der Lochauer Straße, laut Erläuterungsbericht vom 04.06.2024, Verordnungstext mit Plan 02-2024 vom 28.05.2024, Planlegende und Flächenwidmungsplanindex.

Die Befristung beträgt 7 Jahre.

Die Folgewidmung lautet Freifläche Landwirtschaftsgebiet.

Aufnahme in die Indexierung zu Widmungen laut Stellungnahme der Wasserwirtschaft.

 

Auf Festlegung über das Mindestmaß der Baulichen Nutzung:

Es ist zumindest ein oberirdisches Geschoß für den Verarbeitungsraum auf der Sonderfläche zu errichten, gemäß § 31 (2) d) RPG, laut Verordnungstext mit Plan 02-2024 mit Datum vom 18.03.2024 über die bauliche Mindestnutzung, Planlegende und Flächenwidmungsplanindex.

(einstimmig)


TOP 6:

Auf Teilabänderung des Flächenwidmung nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für

Gst-Nr 2380/3, 2380/4, 2389/1, 2389/2, 2389/3, 2390, .250, .439, an der Diezlinger Straße, laut Erläuterungsbericht vom 03.05.2023, ergänzt am 19.09.2023, Plan 2021-04 vom 07.08.2023. Grundstücksnummernverzeichnis. Verordnung mit Planlegende und Index.

Die Gst-Nr 2380/3, 2380/4, 2389/1, 2389/2, 2389/3, .250, .439 werden befristet. Die Folgewidmung lautet Freifläche Landwirtschaftsgebiet.

Antrag auf Genehmigung des Raumplanungsvertrags (Nutzungsvereinbarung) laut Beilage für Gst-Nr. 2390.

 

Antrag auf Festlegung über das Mindestmaß der Baulichen Nutzung (entspricht dem beschlossenen Entwurf).

Für die Grundstücke 2380/3, 2380/4, 2389/1, 2389/2, 2389/3, .250, .439 wird die

Mindestnutzung festgelegt.

Die bebaute Fläche muss zumindest 20% der gewidmeten Grundstücksfläche betragen.

Das trifft für alle bebauten Grundstücke derzeit zu.

Laut Plan 2021-04 vom 28.04.2023, Verordnung, Verordnungstext, Planlegende und Index.

(einstimmig)


TOP 7: 
Auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, i.d.g.F. für eine Teilfläche aus GST 1967 und .218, laut Erläuterungsbericht vom 07.08.2023, Verordnungstext mit Plan 07-2023 vom 07.08.2023, Planlegende und Index.

Weiters wird der Antrag auf Genehmigung des Raumplanungsvertrages laut Beilage gestellt. 

(einstimmig)


TOP 8:

Auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 iVm 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für eine Teilfläche aus GST 1144/1 im Ausmaß von ca. 624 m2 an der Fronhofer Straße, laut Erläuterungsbericht, Verordnung, Plan 2021-01 vom 04.06.2021, Planlegende und Flächenwidmungsplanindex.

Auf Genehmigung des beiliegenden Raumplanungsvertrags mit Stand vom 18.06.2024 mit der vom Eigentümer gewünschten Baunutzungszahl von 60, ohne Vorgabe einer Dachform.

(mehrheitlich abgelehnt)


TOP 9:
auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 iVm 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für Teilflächen aus den Liegenschaften Gst-Nr 2537/2 und 2537/3 an der Diezlinger Straße, laut Plan 03-2024 vom 19.06.2024, Flächenwidmungsplanindex und Planlegende, Entwurf der Verordnung.

Die Befristung beträgt 7 Jahre.

Die Folgewidmung lautet Freifläche Landwirtschaftsgebiet.

Die Fläche umfasst ca. 1.100 m2.

 

auf Festlegung über das Mindestmaß der Baulichen Nutzung laut Plan 03-2024 vom 19.06.2024 über die bauliche Nutzung, Flächenwidmungsplanindex und Planlegende, Entwurf der Verordnung.

Es ist zumindest eine Fläche von 96 m2 zu bebauten.

Damit ergibt sich eine Bauflächenzahl von mindestens 8.

(einstimmig)


TOP 11:

Die Beschlusstexte des Gemeindevorstandes werden zukünftig näher determiniert, sodass man aus dem Beschlusstext auf den Inhalt schließen kann.

Grundsätzlich sollen alle Beschlüsse veröffentlicht werden, insbesondere Vergaben, außer jene, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien/Privatpersonen geboten ist (= Gründe der Amtsverschwiegenheit). Zudem werden jene Beschlüsse nicht veröffentlicht, bei welchem der Gemeindevorstand hoheitlich tätig wird (bspw. Grundteilungen) sowie Personalangelegenheiten jeglicher Art. Sollte der Gemeindevorstand aus anderen wichtigen Gründen eine Veröffentlichung ablehnen, kann dieser das beschließen. 

Die im Gemeindevorstand zu veröffentlichenden Beschlusstexte werden nach Möglichkeit ohne unnötigen Aufschub auf der Website der Marktgemeinde veröffentlicht. Im „hörbranz akitv“ soll jeweils ein Hinweis mit dem Link und einem QR-Code zu den veröffentlichten Beschlüssen veröffentlicht werden. 

(einstimmig)


30. Sitzung, 25.09.2024


Beschlüsse der 30. Gemeindevertretungssitzung vom 30.09.2024

 

TOP 3:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erlassung des Bebauungsplans für das Forum Leiblachtal (ehemaliges Salvatorkolleg) gemäß § 28 Raumplanungsgesetz laut vorgelegter Verordnung. Der Bebauungsplan wird gemäß dem Textteil in der angeschlossenen Anlage 1 und dem Plan in der angeschlossenen Anlage 2 erlassen (Auflageentwurf vom 02.09.2024).

Einstimmig angenommen


TOP 4:

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hörbranz beschließt den Entwurf der Verordnung über den des Räumlichen Entwicklungsplan für das gesamte Gemeindegebiet gemäß § 11 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBL.Nr. 28/2011, Nr. 4/2019, 4/2022 und 57/2023, zur öffentlichen Auflage.

Mehrheitlich angenommen (17:9)


TOP 5:

Mag. iur. Bernhard Natter wird zum Mitglied des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Hörbranz gewählt.

Mehrheitlich angenommen (24:2)


TOP 6:

Genehmigung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 iVm 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für Teilflächen aus den Liegenschaften Gst-Nr 2537/2 und Gst-Nr 2537/3 an der Diezlinger Straße, laut Plan 03-2024 vom 11.09.2024, Flächenwidmungsplanindex und Planlegende und der Verordnung.

Die Fläche umfasst ca. 880 m2 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Freifläche Sondergebiet Waldkindergarten und Kneippanlage.

Die Befristung beträgt 7 Jahre. Die Folgewidmung lautet Freifläche Landwirtschaftsgebiet.

Einstimmig angenommen


TOP 7: 

Auf Änderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, idgF, für eine Teilfläche aus Gst-Nr 1004/1 am St.-Martins-Weg, laut Erläuterungsbericht, Plan 17-2023 vom 16.09.2024, Flächenwidmungsplanindex, Planlegende und Entwurf der Verordnung. Insgesamt sind ca. 692 m2 von der Widmungsänderung betroffen.

Einstimmig angenommen


TOP 8:

Auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, i.d.g.F. für Teilflächen aus Gst-Nr 757/1 und Gst-Nr 760/1, laut Erläuterungsbericht, Verordnungstext mit Plan vom 24.04.2023, Planlegende und Index. Die von der Widmungsänderung umfasste Fläche beträgt ca. 4.628,0 m2 von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Betriebsgebiet I.

Und Antrag auf Genehmigung des Raumplanungsvertrags in der vorgelegten Fassung.

Einstimmig angenommen


TOP 9:

Auf Genehmigung der Projektumfangserweiterungen und den geschätzten Gesamtprojektkosten von 7.800.00,00 EUR brutto.

Einstimmig angenommen


TOP 10:

Auf Annahme der 2. Zusatzvereinbarung „L001, Lochau-Hörbranz, Radweg, Neubau, km 1,73-2,5“ vom 08.06.2020, laut Beilagen.

Einstimmig angenommen


TOP 12:

Das Protokoll der 29. Gemeindevertretungssitzung wird mit der Änderung der Anwesenden genehmigt.

Einstimmig angenommen


TOP 13:

Die beiliegende Löschungserklärung betreffend Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteigs auf Gst-Nr 107/1, KG 91113 Hörbranz, wird genehmigt.

Einstimmig angenommen