Top 3: Schulcampus Hörbranz – Vergabe Schlosserarbeiten, Etappe 1
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, den Auftrag für das Gewerk Schlosserarbeiten, Etappe 1, im Rahmen des Projekts Schulcampus Hörbranz an die Firma Kalb GmbH, Dornbirn, zu vergeben.
Die Auftragssumme beträgt EUR 200.208,67 netto, somit EUR 240.250,40 brutto
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 4: Schulcampus Hörbranz – Vergabe Baureinigung, Etappe 1
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, den Auftrag für das Gewerk Baureinigung, Etappe 1, im Rahmen des Projekts Schulcampus Hörbranz an die Firma Team Niki GmbH zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt EUR 70.385,19 netto, somit EUR 84.462,23 brutto.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 5: L 18 – Gebrauchserlaubnis für Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersicherheit
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, der vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau, übermittelten Gebrauchserlaubnis betreffend den Sondergebrauch an der Landesstraße L 18 im Bereich km 0,99 bis km 1,00 zuzustimmen.
Die Gebrauchserlaubnis betrifft die bestehende Zufahrt bzw. Mitbenutzung zu Gst-Nr. 2622 und 2630/1 sowie Landesgrundstück 2626/1, GB Hörbranz.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 6: Römerstraße 3 – Halte- und Parkverbot beim Kindergarten Dorf
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, für die beiden Abstellplätze beim Kindergarten Dorf in der Römerstraße 3 ein Halte- und Parkverbot zu verordnen. Das Halte- und Parkverbot gilt an Werktagen von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Vom Verbot ausgenommen sind BesucherInnen sowie das Kindergartenpersonal.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 7: Ortskanalisation BA 17 – Kanalsanierung im Wasserschutzgebiet
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, die Sanierung von drei undichten Haltungen der öffentlichen Abwasserkanalanlage im Trinkwasserschutzgebiet im Rahmen des Bauabschnittes BA 17 durchzuführen.
Die Sanierungsarbeiten werden an die Swietelsky Faber Kanalsanierung GmbH zum Angebotspreis von EUR 49.819,53 netto vergeben. Die Ingenieurleistungen werden an Rudhardt-Gasser-Pfefferkorn Ziviltechniker zum Angebotspreis von EUR 13.083,56 netto vergeben.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 8: Bauhof – Anschaffung eines Elektro-Nutzfahrzeuges
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, für den Bauhof ein ElektroNutzfahrzeug Peugeot e-Partner über den ÖBS-Shop des Vorarlberger Gemeindeverbandes anzuschaffen.
Die Anschaffungskosten betragen EUR 20.696,00 netto, somit EUR 24.835,20 brutto.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 9: Ermächtigung des Bürgermeisters gemäß Gemeindegesetz
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, die Verordnung über die Ermächtigung des Bürgermeisters gemäß § 66 Abs. 1 lit. e Z. 2 Gemeindegesetz unter Bezugnahme auf den Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.05.2023, TOP 11, zu genehmigen und im Rechtsinformationssystem des Bundes kundzumachen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 10: Bauhof – Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, die aktualisierte Kundmachung über die Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für die Marktgemeinde Hörbranz im Bereich des Bauhofs gemäß § 79 Abs. 3 Vorarlberger Gemeindegesetz zu genehmigen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 11: Bahnengolfclub Hörbranz – Anpassung des Pachtzinses
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, den gemäß Punkt IV. des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Hörbranz und dem Bahnengolfclub Hörbranz vorgesehenen jährlichen Pachtzins ab dem Jahr 2026 bis auf Weiteres von derzeit EUR 700,00 inklusive 20 % USt. auf EUR 0,00 herabzusetzen.
Die übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages bleiben unverändert aufrecht. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass die Minigolfanlage weiterhin betrieben, ordnungsgemäß gepflegt und der Öffentlichkeit zugänglich gehalten wird.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Top 12: Volkshochschule Bregenz – Förderung bei Anmietung gemeindeeigener Räumlichkeiten
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hörbranz hat beschlossen, der Volkshochschule Bregenz ab dem Jahr 2026 eine jährliche Förderung in Höhe von 60 % jener Mietkosten zu gewähren, die ihr für die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten in Hörbranz entstehen.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Mietkosten für die Benützung der Turnhallen, auch jener der Kindergärten, der Küche in der Mittelschule sowie von Räumlichkeiten in Schulen.
Mietkosten für sonstige Räumlichkeiten, insbesondere für den Leiblachtalsaal, sind von dieser Förderung nicht umfasst. Die Abrechnung der Förderung erfolgt jeweils jährlich auf Grundlage der tatsächlich angefallenen und von der Volkshochschule Bregenz an die Gemeinde entrichteten Mietkosten.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.