Beschlüsse der 61. Gemeindevorstandssitzung vom 04.07.2024:
Beschluss 1:
Die Reinigung soll primär durch internes Personal abgedeckt werden. Zu diesem Zweck wird der Bürgermeister angewiesen weiteres Reinigungspersonal einzustellen – sofern möglich/Bewerbungen vorhanden. Die Reinigung durch externe Unternehmens soll so gut wie möglich vermieden werden. Spezialreinigungen sind davon nicht umfasst.
(einstimmig)
Beschluss 2:
Zum Zwecke der Sanierungsarbeiten entlang des österreichischen Ufers an der Leiblach aufgrund des Hochwasserereignisses vom 01.06.2024 übernimmt die Marktgemeinde Hörbranz ihren Anteil in Höhe von 10% der Gesamtsumme, dies entspricht EUR 28.000.
(einstimmig)
Beschluss 3:
Vergabe der Lieferung und Montage der beiden Brücken beim Hochwasserschutzprojekt an die Firma Glück GmbH, Niedernondorf, gemäß Angebot vom 20.05.2024 für den Anteil der Marktgemeinde Hörbranz in Höhe von brutto 62.063,34 EUR.
(einstimmig)