Räumlicher Entwicklungsplan als strategische Grundlage

03.03.2021 15:03

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Aus dem Archiv: Hörbranz von oben

Im Fokus steht die aktive Bodenpolitik und die Sicherung von Flächen zur künftigen strategischen Entwicklung. Die Erarbeitung eines räumlichen Entwicklungsplans (REP) ist seit der Novelle zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz 2019 für alle Gemeinden und Städte in Vorarlberg ein verpflichtender Bestandteil der kommunalen Tätigkeit. Auch für die Marktgemeinde Hörbranz zählt die Raumplanung zu einer facettenreichen und ganzjährigen Aufgabenstellung. Neben der in den letzten Jahren feststellbaren starken Zunahme an Wohngebäuden in Form von Einfamilienhäusern oder in verdichteter Bauweise, gibt es aber auch leerstehende Objekte. Einerseits ist die Bevölkerungsentwicklung in Hörbranz positiv und der Wohnraumbedarf stetig steigend und andererseits ist auf die Raumplanung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu achten. Dabei ist der räumliche Entwicklungsplan (REP) ein aussagekräftiges Instrument zur Darstellung langfristiger baulicher und räumlicher Ziele über das gesamte Gemeindegebiet. 

REP-Inhalte 

Im Kern geht es in der Marktgemeinde in mehreren Planungsschritten nun darum, die planerische Ausweitung von Lebensgrundlagen für die Bevölkerung bei Wohn- und Arbeitsräumen sowie Flächen für die Freizeitgestaltung festzulegen und zu sichern. Dazu gehört auch die Erhaltung von Freiflächen für die bodenabhängige Lebensmittelerzeugung oder auch der Umgang mit dem charakteristischen Landschaftsbild. Die Entwicklung in den zentrumsnahen Siedlungsräumen oder in Randlagen, die Schließung von Baulücken, die Nutzung von unbewohnten Objekten, die weitere Fokussierung auf die verdichtete Bauweise auch in Form des gemeinnützigen Wohnbaus, bilden bedeutende Inhalte des „REP“.

Weitere Schritte

In weiterer Folge sollen die orts-und landschaftsbildlichen Ziele mit Workshops und Begehungen in der Gemeinde analysiert und zu Papier gebracht werden. Ziel ist es, möglichst rasch eine strategische Plangrundlage zu erarbeiten, ehe die Gemeindegremien sowie das Land Vorarlberg letztendlich den Beschluss herbeiführen. Für die kommunalen Verantwortungsträger ist das „REP“ eine transparente und verbindende Grundlage, für Widmungsentscheidungen in den nächsten 10 Jahren.

„Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung vom 13.01.2021 die Vergabe zur fachlichen Unterstützung bei der Erstellung des räumlichen Entwicklungsplans beschlossen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist dieser bis Ende 2022 von der Gemeindevertretung zu beschließen. Knapp zwei Jahre sind für diese Unterlagen kurz genug, Umso mehr freue ich mich über den Beschluss, ein nachhaltiges Konzept in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Gemeinde, des beauftragten Büros "stadtland" sowie den Hörbranzerinnen und Hörbranzer zu erarbeiten", führt Bürgermeister Andreas Kresser aus. 

  • Veröffentlicht: 03. März 2021
  • Quelle: Marktgemeinde Hörbranz