Reminder: Mindestabnahme bei Restmüllsäcken

Bezug Restmüllsäcke

Mehrere Hörbranzer Haushalte haben gegenwärtig noch nicht die vorgesehenen Restmüllsäcke im Rahmen der Mindestabnahmemenge beim Bürgerservice abgeholt. 

Das diesjährige Haushaltskontingent kann noch bis Mittwoch, den 30. Dezember 2026 im Bürgerservice im Amt der Marktgemeinde zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Wie zuletzt sind BesitzerInnen einer Restmülltonne ausgenommen. 

Einmal jährlich

Die Mindestabnahme gelangt bei der Vorschreibung der Abfallgrundgebühr einmal jährlich zur Verrechnung. Dabei richtet sich die Menge und Größe der Restmüllsäcke nach der Personenanzahl im Haushalt. 

Alternativ kann nach wie vor zu den Abfallsäcken eine Restmülltonne über die Markgemeinde bezogen werden. 

Informationen und Kontakt

Das Team im Bürgerservice steht gerne unter Tel. 05573 82222-0 oder per Mail E-mail senden zur Verfügung.


  • Autor: Marktgemeinde Hörbranz/ÖA
  • Quelle: Bürgerservice