Wie sicherlich viele bereits bemerkt haben, wurde in der Ziegelbachstraße auf einem Teilabschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingeführt.
Da die Marktgemeinde dazu immer wieder Fragen zu den Hintergründen erreichen und in diesem Zusammenhang auch häufig nach einer Tempo-30-Regelung im Ortszentrum gefragt wird, möchten wir die Gelegenheit nutzen, die Beweggründe und den aktuellen Stand näher zu erläutern.
Die Entscheidung für die Temporeduktion in der Ziegelbachstraße erfolgte nicht zufällig. Hintergrund sind Untersuchungen zur Schulwegsicherheit im Bereich der Ziegelbachstraße. Während der Bauzeit des neuen Schulcampus müssen zahlreiche Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zur Turnhalle die Lindauer Straße und die Ziegelbachstraße benützen.
Schmale Gehsteige in Teilbereichen
Die Marktgemeinde hat deshalb einen Verkehrsgutachter mit einer detaillierten Untersuchung beauftragt.
Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere die schmalen Gehsteige in Teilbereichen der Ziegelbachstraße eine Herausforderung darstellen. Eine bauliche Verbreiterung ist aufgrund der bestehenden Bebauung nicht möglich.
Die Fachleute kamen daher zum Schluss, dass eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die wirksamste und rasch umsetzbare Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt.
Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, die Tempo-30-Regelung auszuweiten. Ziel ist es also, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere für Kinder auf dem Schulweg – weiter zu verbessern.
Entscheidung im Ortszentrum
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auch der Wunsch nach einer Tempo-30-Regelung im Ortszentrum an die Gemeinde herangetragen. Tatsächlich beschäftigt sich die Marktgemeinde bereits seit längerer Zeit intensiv mit diesem Thema.
Entscheidung bei Landesbehörden
Bereits im Jahr 2024 wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein entsprechender Antrag eingebracht. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt um eine Landesstraße handelt, kann die Gemeinde eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht selbst verordnen.
Die Entscheidung liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Unser Antrag wird dort nach wie vor geprüft und mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.
Laufender Prozess
Wir bleiben hier jedoch mit Nachdruck am Ball. Aus Sicht der Marktgemeinde kann eine maßvolle Temporeduktion in sensiblen Bereichen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, zur Aufenthaltsqualität und zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer leisten.
Verkehrssicherheit ist kein einzelnes Projekt, sondern ein laufender Prozess. Mit der neuen Regelung in der Ziegelbachstraße wurde ein weiterer Schritt gesetzt, um insbesondere Kindern und Fußgängern mehr Sicherheit im täglichen Straßenverkehr zu bieten.