Vom Glückbringer mit behördlichen Befugnissen

Rauchfangkehrer: Glücksbringer mit behördlichen Befugnissen

Den Beruf des Kaminkehrers gibt es bereits seit dem Mittelalter. 

Damals, als verheerende Brände ausschlaggebend dafür waren, die Kamine und Rauchfänge regelmäßig zu kontrollieren, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, waren Begriffe wie „Luftreinhaltung“ oder „Emissionen“ unbedeutend – im Gegensatz zu heute.

Der Beruf des Rauchfangkehrers ist ein typischer Sicherheitsberuf im Dienst der Allgemeinheit. 

Dieser hat heute mehr Berechtigungen, Aufgabengebiete und Aktualität denn je. Rauchfangkehrer sind nunmehr für Brand-, Umwelt- und Klimaschutz tätig, und somit nach wie vor lebendiges Beispiel eines praktischen und modernen Glücksbringers sowie Sicherheitsbeauftragten.

Meldepflicht für Betreiber

Die Errichtung, wesentliche Änderungen, Stilllegungen von mehr als einem Jahr, die Wiederaufnahme des Betriebs nach einer Stilllegung sowie der Abbau einer Zentralheizungsanlage und ab dem 1. Januar 2024 auch von Einzelraumheizungen müssen vom Betreiber der Heizungsanlage innerhalb eines Monats schriftlich der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Luftreinhalteverordnung

Die Vermeidung und Verringerung von Schadstoffemissionen ist ein wichtiges Ziel des vorsorglichen Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes. Die derzeit geltenden Regelungen sind im Vorarlberger Luftreinhaltegesetz und in der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung angeführt. 

Eine regelmäßige Messung der zulässigen Abgasemissionen bzw. der Abgasverluste erfolgt grundsätzlich bei Zentralheizungsanlagen. 

Es erfolgt auch eine Kontrolle hinsichtlich der Verwendung zulässiger Brennstoffe. 

Messungen durch Organe

Die entsprechenden Überprüfungen bzw. Messungen dürfen nur vom zuständigen, von der jeweiligen Gemeinde bestellten Überwachungsorgan (in der Regel ein Rauchfangkehrer) vorgenommen werden. Diese Kontrollen (zumeist während der Heizperiode) erfolgen somit durch ein behördliches Organ der Gemeinde. 

Anlassbezogene, außerordentliche Überprüfungen und ergänzende Abgasmessungen sind jederzeit und auch vor Ablauf der Mindestfristen möglich. Festgestellte Mängel sind in einer angemessenen Frist zu beheben. Das zuständige Überwachungsorgan muss bei festgestellten Mängeln auch eine kostenpflichtige Nachprüfung durchführen. 

Fachmännische Beratung

Die Überwachungsorgane werden auch beratend tätig: So erfolgt im Rahmen einer Sichtkontrolle oder auf Anfrage der Bürgerinnen und Bürger eine fachmännische Beratung zur richtigen Bedienung und optimalen Einstellung einer Heizungsanlage. 

Für diese Messungen und Prüfungen werden, außer bei einer Nachprüfung, keine Kosten verrechnet; die Kosten tragen das Land Vorarlberg und die zuständige Gemeinde.

Der Weg zur Feuerpolizeiordnung

Ausgelöst durch Stadtbrände entstanden im hohen und späten Mittelalter die ersten Brand-  bzw. Feuerordnungen. Sehr bald erkannte man, dass die Gefahren und Hauptursachen für die Brände von den verschmutzten Rauchfängen ausgingen, und wie lebensnotwendig es war, diese zu reinigen. 

In Vorarlberg wurde die erste Feuerpolizeiordnung 1949 beschlossen. In dieser Verordnung wird die Anzahl der durchzuführenden Kehrungen bzw. Überprüfungen (je nach Heizungs- bzw. Feuerungsanlage) festgelegt. 

Sicherheitsrelevante Tätigkeiten

Der Aufgabenbereich des Rauchfangkehrers umfasst sicherheitsrelevante Tätigkeiten, dies sind insbesondere die landesgesetzlich angeordneten Überprüfungen. 

Dabei bilden die Vorarlberger Feuerpolizeiordnung und die Luftreinhalteverordnung die Rechtsgrundlagen. Nur Rauchfangkehrer, die zur Durchführung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten berechtigt sind, dürfen die Bezeichnung „öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer“ führen.


Mehr Informationen zum Thema

Das Merkblatt "Wissenswertes rund um den Rauchfangkehrer" gibt es im Anhang zum Download. 

Rauchfangkehrer Vorarlberg: Einteilung Kerngebiete 

Rechtliche Grundlagen: Feuerpolizeiordnung I Luftreinhalteverordnung

  • Veröffentlicht: 28. August 2024
  • Autor: Horst Schober
  • Quelle: Bauamt Hörbranz