Wenn die Zeichen auf Winterdienst stehen

Winter

Straßen, Wege und Plätze müssen in der kalten Jahreszeit von Schnee und Eis befreit werden. Das stellt oftmals – je nach Intensität der Wetterlage – eine Herausforderung für die Winterdienste dar. 

Das Thema macht aber nicht Halt am Gartenzaun: Es betrifft die ganze Bevölkerung. 

Erfahrungsgemäß arbeitet das Team des Bauhofes die planmäßigen Routen ab. Naturgemäß stehen dabei besonders die Hauptverkehrswege, Bushaltestellen und die öffentliche Infrastruktur im Fokus. 

Gerade bei tiefwinterlichen Verhältnissen ersuchen wir um Verständnis, dass nicht zur gleichen Zeit überall und sofort eine Schneefreimachung erfolgen kann. 

Pflicht und Haftung

Zu beachten ist, dass die Sorgfaltspflicht bei der Räumung der Gehsteige den EigentümerIn des angrenzenden Grundstücks zukommt. Gesetzlich ist verankert, dass die EigentümerIn von Liegenschaften in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft von Schnee zu befreien haben. Bei Glatteis ist eine Streuung vorzunehmen. 

Oftmals erledigt die Gemeinde für die Anrainerinnen und Anrainer diese Aufgaben als freiwillige Dienstleistung, wenn es die Wettersituation und die Kapazitäten zulassen. Die EigentümerIn sind dadurch aber nicht von ihrer Pflicht und Haftung enthoben, dies betrifft auch insbesondere Straßen, welche im Privateigentum stehen. 

Abschieben von Schnee

Das Gesetz sieht auch vor, dass der von einer öffentlichen Straße geräumte Schnee auf die angrenzenden Grundstücke gelagert werden darf. Hingegen darf der Schnee entlang der Gehsteige nicht einfach auf die Straße oder auf das benachbarte Grundstück abgeschoben werden. 

Ein zentraler Punkt, da es gerade bei tief winterlichen Verhältnissen immer wieder zu Gefahrensituationen für die VerkehrsteilnehmerInnen kommt. 

Geordnete Freimachung

Im Gemeindegebiet von Hörbranz ersuchen wir alle Fahrzeughalterinnen und Halter sowie Fahrzeuglenkerinnen und Lenker bei einsetzendem Schneefall, ihre Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen. Dadurch wird eine geordnete Freimachung von Schnee und Eis maßgeblich unterstützt. 

Mülltonnen- und Säcke 

Wir ersuchen die Bevölkerung, die Müllsäcke bzw. Tonnen erst knapp vor der jeweiligen Abholung gut sichtbar – nicht entlang des Gehsteigs – zu deponieren. Diese umsichtige Haltung stellt eine Hilfe und Unterstützung für den Winterdienst dar. 

  • Veröffentlicht: 09. November 2023
  • Autor: ÖA
  • Quelle: Marktgemeinde Hörbranz