Wie aus den Tagesmedien bekannt, kann seit 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 der neugestaltete Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg beantragt werden.
Bei der Marktgemeinde Hörbranz könnt ihr den Antrag - sowie schon im Vorjahr - auch online einbringen. Auch eine persönliche Antragstellung im Sozialamt ist möglich. Die Auszahlung erfolgt einmalig ausschließlich über ein Konto. Die Höhe des Zuschusses für die Saison 2023/2024 beträgt 500,00 Euro.
Bei Überschreiten der Einkommensgrenze wird der Zuschuss um die Überschreitung reduziert. Die geringste Zuschusshöhe ist mit 100,00 Euro fixiert.
Solltet ihr den Heizkostenzuschuss PLUS im März/April 2023 bewilligt bekommen haben, wird der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss automatisch auf das Konto überwiesen. Die Überweisung erfolgt innerhalb der Antragsfrist (spätestens mit 16.02.2024).
Nachweis erforderlich
Zur Gewährung des Zuschusses muss das gesamte monatliche Haushaltseinkommen aller Haushaltsmitglieder mit Belegen nachgewiesen werden (Lohnzettel, AMS-Bestätigung, Pensionsbescheid, Rentenbescheid, Wohnbeihilfebescheid, Krankengeldbestätigung, Lehrlingsentschädigung, Unterhaltsnachweise, Alimentenachweise, Kontoauszug u.ä).
Haushaltseinkommen
Hier sind alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung gemeint. Dazu zählen insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen.
Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt Einkommen dar.
Was gilt nicht als Einkommen?
Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten sowie Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz.
Zudem diverse Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen von Covid-19 und zur Entlastung der Teuerung. Unberücksichtigt zu bleiben haben auch Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt), Spesenersätze, Diäten und Kilometergelder.
Thema Unterhaltszahlungen
Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen können bis zu einem max. Betrag von 200 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Diese Zahlungen sind ebenfalls zu belegen. Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht. Für die gesamte Heizperiode wird der Zuschuss einmalig pro Haushalt gewährt.
Zuschuss bei Bezug von Sozialhilfe
Beziehende von Sozialhilfe (Lebensunterhalt und/oder Deckung des Wohnbedarfs) erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales, ausbezahlt.
Online beantragen
Bei der Marktgemeinde Hörbranz könnt ihr wie gewohnt, den Antrag auch online und somit bequem von zu Hause aus erledigen. Die HörbranzerInnen können hier das Formular "Gewährung Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2023/2024" abrufen.
Einkommensgrenzen für dieses Jahr:
Personen im Haushalt | Einkommensgrenze | Ausschleifregelung |
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1 Person | Euro 1.900,00 | Euro 2.300,00 |
2 Personen | Euro 2.800,00 | Euro 3.200,00 |
3 Personen | Euro 3.250,00 | Euro 3.650,00 |
4 Personen | Euro 3.650,00 | Euro 4.050,00 |
5 Personen | Euro 4.100,00 | Euro 4.500,00 |
6 Personen | Euro 4.500,00 | Euro 4.900,00 |
7 Personen | Euro 4.950,00 | Euro 5.350,00 |
Jede weitere Person | + Euro 400,00 | + Euro 400,00 |
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Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.
Auskünfte im Marktgemeindeamt
Martin Gratzer und Sigrid Kienreich unter Tel. 05573 82222-113
Mailanfragen:
martin.gratzer@hoerbranz.at
sigrid.kienreich@hoerbranz.at