Die Marktgemeinde Hörbranz verfügt über zahlreiche öffentliche Parkplätze. Ein Teil dieser Parkflächen ist bewirtschaftet.
Das Parkraummanagement sorgt dafür, dass der vorhandene Parkraum gezielt genutzt wird, zentrale Bereiche entlastet werden und Parkplätze dort verfügbar sind, wo sie besonders für kurze Erledigungen, Besuche und Amtswege benötigt werden.
Mit dem Parkraummanagement verfolgt die Marktgemeinde Hörbranz mehrere Ziele:
Parkplätze im Ortszentrum sind gezielt für kurze Wege und Besorgungen vorgesehen, Dauerparken in sensiblen Bereichen wird reduziert, der Suchverkehr gering gehalten und der öffentliche Raum insgesamt geordnet und nachhaltig genutzt.
Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts ist zudem die Entlastung des Ortszentrums durch alternative Stellflächen. So ist der Parkplatz bei der Sportanlage Sandriesel gebührenfrei und gilt als attraktive Alternative. Er trägt dazu bei, die parkenden Fahrzeuge besser zu verteilen
Die bewirtschafteten Parkflächen werden in zwei Tarifzonen eingeteilt.
Tarifzone A - Dorf
Die Tarifzone A „Dorf“ umfasst folgende Parkzonen:
Die Gebührenpflicht gilt hier:Werktags von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 UhrSamstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Für das Parken in der gebührenpflichten "Zone A - Dorf" gelten folgende Tarife
Am Parkscheinautomaten gilt eine Mindestgebühr von 0,50 Euro. Beim Handyparken erfolgt die Verrechnung minutengenau.
Tarifzone B - See
Die Tarifzone B „See“ umfasst:
Die Gebührenpflicht gilt hier: Täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr
Für das Parken in der gebührenpflichten "Zone B - See" gelten folgende Tarife:
Zusätzlich zu den gebührenpflichtigen Parkzonen werden in Hörbranz Kurzparkzonen eingerichtet.
Diese sind für besonders sensible Bereiche vorgesehen, in denen Stellplätze für kurze Aufenthalte, Amtswege, Postgänge, Besuche oder den Hol- und Bringverkehr rasch wieder verfügbar sein sollen.
Die zulässige Parkdauer beträgt hier maximal 90 Minuten. Die Kurzparkzonen sind durch blaue Bodenmarkierungen und entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
Kurzparkzonen gibt es in folgenden Bereichen:
Die Kurzparkzonen gelten:Werktags von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 UhrSamstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
In der Tarifzone A „Dorf“ bleiben die ersten 90 Minuten weiterhin kostenlos. Damit bleiben kurze Erledigungen im Ortszentrum auch künftig unkompliziert möglich. Voraussetzung ist, dass der Beginn der Parkzeit ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Davon zu unterscheiden sind die Kurzparkzonen: Auch dort beträgt die zulässige Parkdauer maximal 90 Minuten, allerdings als klare zeitliche Begrenzung in besonders stark nachgefragten Bereichen.
So wird sichergestellt, dass diese Stellplätze nicht dauerhaft belegt werden.
Dokumentation / Nachweise
Damit die Parkberechtigung nachvollziehbar ist, muss die Parkdauer je nach Situation entsprechend dokumentiert werden.
Für die kostenlosen 90 Minuten in der Tarifzone A „Dorf“ ist ein Nachweis erforderlich, zum Beispiel durch:
Bei längerer Parkdauer in gebührenpflichtigen Zonen erfolgt der Nachweis durch:
In den Kurzparkzonen ist der Beginn der Parkdauer gut sichtbar zu dokumentieren, damit die Einhaltung der maximalen Parkzeit nachvollzogen werden kann. Parkscheine und Parkscheiben sind im Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Für Personen, die regelmäßig oder fallweise im Ortszentrum parken, gibt es zusätzlich zu den üblichen Parkgebühren pauschalierte Parkmöglichkeiten. Diese gelten ausschließlich in der Tarifzone A „Dorf“ und werden digital im System hinterlegt.
Maßgeblich für den Nachweis der Parkberechtigung ist das im Antrag angegebene polizeiliche Kennzeichen. Ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht nicht.
Sowohl für die Jahresparkkarte als auch für das vergünstigte und flexible pauschalierte Tagesparken sind dieselben Nutzergruppen antragsberechtigt.
Antragsberechtigt sind Zulassungsbesitzerinnen und Zulassungsbesitzer eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Pauschalierte Jahreskarten
Die Jahresparkkarte ist für Personen gedacht, die regelmäßig in der Tarifzone A „Dorf“ parken. Sie ermöglicht das Parken während der Bewirtschaftungszeiten ohne laufende Einzelgebühren.
Tarif: 350 Euro pro Jahr
Die Jahresparkkarte wird digital im System hinterlegt und ist an das im Antrag angegebene Kennzeichen gebunden. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Die Beantragung erfolgt über das Online-Antragsformular. Nach dem Absenden erhalten AntragstellerInnen zunächst eine automatische Bestätigung über den Eingang des Antrags per E-Mail. Diese erste E-Mail stellt noch keine Parkberechtigung dar.
Die Prüfung und Freischaltung erfolgt anschließend durch die Marktgemeinde Hörbranz und kann bis zu 10 Arbeitstage dauern. Erst nach der Freischaltung kann die Parkberechtigung genutzt werden.
Zudem ist im Antrag eine SEPA-Lastschrift vorgesehen.
Antragsformular Neuanmeldung: Mit dem Link direkt zum Formular
Verlängerung bestehender Jahreskarte: Mit dem Link direkt zum Formular
Das betreffende Onlineformular findet sich auch in der Rubrik "Bürgerservice/Dienstleistungen/Formulare"
Vergünstigtes und flexibles Tagesparken
Das vergünstigte und flexible pauschalierte Tagesparken ist die passende Lösung für Personen, die nur fallweise einen Parkplatz im Ortszentrum benötigen.
Es eignet sich besonders dann, wenn keine durchgehende Jahreslösung gebraucht wird, das Fahrzeug aber dennoch regelmäßig oder wiederkehrend in der Tarifzone A „Dorf“ abgestellt wird.
Tarif:30 Euro einmaliges Aktivierungsentgelt1,70 Euro pro Tag bzw. pro Parkvorgang
Auch dieses Modell wird digital über EcoPoints-Parken abgewickelt und ist an das angegebene Kennzeichen gebunden. Das Tagesparken muss jeweils zu Beginn des Parkvorgangs online per Smartphone aktiviert werden.
Die registrierten Parkvorgänge werden monatlich abgerechnet. Wird das Benutzerkonto mehr als 12 Monate nicht genutzt, wird es deaktiviert.
Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das Online-Antragsformular. Auch hier gilt: Erst nach Prüfung und Freischaltung durch die Marktgemeinde Hörbranz ist die Parkberechtigung nutzbar.
Antragsformular: Mit dem Link direkt zum Formular
Die pauschalierten Parkangebote gelten ausschließlich für die Tarifzone A „Dorf“. Sie sind jeweils an das beantragte Kennzeichen gebunden und beinhalten keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Alle Tarife können künftig jährlich angepasst werden. Die jeweils geltenden Beträge werden in der Gebührenverordnung der Marktgemeinde Hörbranz veröffentlicht.
Verordnungen und Lagepläne
Die Verordnungen über die Abgabenpflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie die Kurzparkzonenverordnung der Marktgemeinde Hörbranz finden sich in der Verordnungssammlung auf der Amtstafel in der Rubrik "Bürgerservice/Aktuelles".