Grundsteuer A+B

Zuständig

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf inländischen Grundbesitz. Diese Steuer wird aufgrund des Grundsteuergesetzes von den Gemeinden eingehoben. Bemessungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. 

Es wird zwischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (für Grundvermögen) unterschieden. Der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag wird mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert und ergibt die jährliche Grundsteuer. 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt in der Marktgemeinde Hörbranz 500%.