Baubewilligung

Jegliche Bautätigkeit unterliegt dem Vorarlberger Baugesetz und den dazugehörenden Verordnungen (z.B. Baueingabe-V, Bautechnik-V, Stellplatz-V, Öltank-V, usw.)

Jedes von Menschenhand errichtete Bauwerk oder Gebäude bedarf einem Verfahren nach diesem Gesetz, d.h. jede Anlage zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind und die mit dem Boden in Verbindung steht. Die landläufige Meinung, dass nur für Bauwerke mit Fundament eine Bewilligungspflicht besteht, entspricht in keiner Weise dem Baugesetz und ist unrelevant.

Gegen jede/n der unbewilligt eine Anlage errichtet oder sonst Übertretungen macht, kann gemäß dem Vorarlberger Baugesetz ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wir möchten Sie bitten, vor einem Bauantrag bzw. Bauanzeige Informationen beim Bauamt einzuholen. Wir stellen Ihnen gerne Formulare und Unterlagen (z.B. Lagepläne etc.) zur Verfügung. Durch vorzeitige Information können Bauverfahren oft beschleunigt werden.

Zum Thema Verfahrensvereinfachungen (Kurzbeschreibung):

  1. Auf eine Bauverhandlung kann verzichtet werden: Wenn alle Nachbarn im Sinne des Baugesetzes zum geplanten Bauvorhaben ihre Zustimmung geben.
  2. Bei Nebengebäuden (bebaute Fläche < 25 m² Höhe < 3,5 m): Wenn die gesetzlichen Abstände eingehalten werden, ist lediglich ein Bauanzeigeverfahren (Freigabebescheid) notwendig.

Für alle Anlagen (Bauwerke, Gebäude, Schwimmbäder, Werbeanlagen etc.) ist prinzipiell immer eine Eingabe gemäß der Baueingabeverordnung erforderlich (Unterlagen wie Baubeschreibung, Lageplane, Grundrisse, Ansichten usw. einreichen).

Die Verfahrenskosten werden nach Abschluss des Bauverfahrens vorgeschrieben.

Welche Voraussetzungen muss ein Bauvorhaben erfüllen, damit es ausgeführt werden darf?
Das geplante Haus oder sonstige Bauvorhaben muss insbesondere:

  • Dem Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder ähnliche Verordnungen entsprechen
  • Zum Haus muss eine Zufahrt von einer öffentlichen Straße (z.B. Gemeinde- oder Landesstraße) vorhanden sein. Wird fremder Grund überquert, benötigen wir ein Fahrrecht.
  • Das Grundstück muss erschlossen sein (d.h. eine Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung besitzen).
  • Das Grundstück muss vor Hangrutschungen und anderen Naturgefahren sicher sein.
  • Die Abstände zu den Nachbarn (Abstandsflächen, Mindestabstände) müssen einhalten werden.
  • Die erforderlichen Kinderspielplätze müssen vorhanden sein.
  • Die erforderlichen Stellplätze gemäß der Stellplatzverordnung für Autos müssen vorhanden sein.
  • Das Gebäude muss ins Orts- und Landschaftsbild passen.
  • Das Bauvorhaben muss bautechnisch einwandfrei sein (z.B. Brandschutz, Statik, Wärmedämmung).