Der Zweck der Vorprüfung besteht darin, dass der Antragsteller bei der Baubehörde eine Vorentscheidung hinsichtlich bewilligungspflichtiger Bauvorhaben beantragen kann, ohne dass das Projekt schon in allen Einzelheiten ausgearbeitet ist.
Unterlagen (2-fach)
- Vorprüfungsantrag
- Baubeschreibung
- Übersichtsplan 1:1000
- Lageplan 1:500
- Skizzen der Geschosse 1:200
- Skizzen der Ansichten 1:200
- Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f Baueingabe-VO:
a) die im Flächenwidmungsplan für das Baugrundstück festgelegte Widmung,
b) das Ausmaß der Nettogrundfläche (NGF) entsprechend der Baubemessungsverordnung,
c) das Ausmaß der Geschossfläche entsprechend der Baubemessungsverordnung,
d) das festgesetzte und das geplante Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Baubemessungsverordnung,
e) das Ausmaß der überbauten Fläche entsprechend der Baubemessungsverordnung,
f) das Ausmaß des umbauten Raumes nach ÖNORM, Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze
8. Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze
Formulare: Antrag auf Vorprüfung