Europawahl 2024 - Stimmabgabe mit Wahlkarte

Logo EU-Wahl

Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 persönlich im Gemeindeamt abgeholt werden.

Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

  • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024 per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
  • Persönlich bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr oder
  • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr oder
  • online: meinewahlkarte.at

Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

  • durch Angabe der Reisepassnummer oder
  • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

möglich.

Wird die Wahlkarte mittels ID Austria online (meinewahlkarte.at) beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.


Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

Neu Wenn Sie die Wahlkarte persönlich beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

Wahlkarten können in der Regel entweder persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden.  

Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte als einfaches Schreiben zugesandt und landet direkt im Briefkasten. Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss. 


  • Veröffentlicht: 23. April 2024
  • Autor: Meldeamt Hörbranz
  • Quelle: BMI