Förderung bei Anschaffung von Fahrradanhängern

Die Marktgemeinde Hörbranz fördert seit Jahren die sanfte Mobilität und setzt mit der neuen finanziellen Förderung von Fahrradanhängern einen weiteren Schritt.

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Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz in Hörbranz gemeldet hat und der Anhänger für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. 

Gefördert werden alle Fahrradanhänger, die der Fahrradverordnung BGBL 146/2001 entsprechen. Die Förderung ist gültig ab 1. Juni 2014.

Wie hoch ist die Förderung?

50% der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens 150 Euro) bei nachweislichem Kauf in der Region Leiblachtal

25% der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens 75 Euro) bei nachweislichem Kauf außerhalb der Region Leiblachtal

Wie bekommt man die Förderung?

Ein formloses Ansuchen mit
• Name, Adresse, Bankverbindung, Kontonummer (Hauptwohnsitz Hörbranz)
• Original- Rechnung für den Fahrradanhänger

an die Marktgemeinde Hörbranz, Lindauer Straße 58, 6912 Hörbranz

oder

ganz unbürokratische Abholung des Betrages in bar gegen Vorlage der Original-Rechnung samt Einzahlungsnachweis im Bürgerservice der Gemeinde Hörbranz während der allgemeinen Amtszeiten.

Zuständigkeiten