Die Zahl der Hochstammobstbäume hat in den letzten Jahren leider abgenommen, insbesondere aufgrund der geringeren wirtschaftlichen Bedeutung und durch Feuerbrandausbrüche.
Die vorliegende Förderrichtlinie soll helfen, dieses wichtige Kulturgut für die Zukunft zu sichern.
Zusätzlich zu Hochstammobstbäumen werden auch Halbstammobstbäume gefördert, die weniger Platz benötigen.
Damit werden auch in kleineren und mittleren Gärten eigene Obsternten ermöglicht und ein Beitrag zur Biodiversität geleistet.
Bei Neu- und Nachpflanzungen von Halb- und Hochstammobstbäumen werden ab Rechnungsdatum 01.01.2024 Euro 10,00 bzw. Euro 25,00 gefördert, abhängig vom Kaufpreis des Baumes.