Europawahl 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz am Stichtag, das war der 26. März 2024, in Hörbranz aufrecht gemeldet und spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ebenfalls wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben sowie nichtösterreichische Unionsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Hörbranz haben und spätestens am Stichtag (26. März 2024) über Antrag bei uns in der Europa-Wählerevidenz eingetragen waren.


Gewählt wird in der Gemeinde Hörbranz in den bewährten 4 Wahlsprengeln: 

•    Amt der Marktgemeinde Hörbranz, Lindauer Straße 58

•    Kindergarten Leiblach, Leiblachstraße 33

•    Kindergarten Brantmann, Kirchweg 36

•    Volksschule Hörbranz, Schulgasse 3. 


Die Stimmabgabe ist von 7 bis 13 Uhr möglich. 


Amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) 

Sie erhalten per Post rechtzeitig vor der Wahl die Amtliche Wahlinformation, aus der Sie Ihr zuständiges Wahllokal, die Wahlzeiten und eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise entnehmen können. Bitte bringen Sie den Abschnitt "Amtliche Wahlinformation" und ein Ausweisdokument mit in Ihr Wahllokal.


Persönliche Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt persönlich am Wahlsonntag in Ihrem zuständigen Wahllokal (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!). Bitte bringen Sie auch Ihre Amtliche Wahlinformation - auch Wahlausweis oder Wählerverständigungskarte genannt - mit ins Wahllokal. Sollten Sie nach dem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz um- oder abmelden, bleiben Sie trotzdem in dem zum Stichtag (26.03.2024) erstellten Wählerverzeichnis eingetragen und sind auch diesem Wahllokal zugeteilt.


Stimmabgabe per Wahlkarte - Briefwahl

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der Amtlichen Wahlinformation zugesendet. 

Bitte bringen Sie zur persönlichen Beantragung der Wahlkarte ein Ausweisdokument mit. Der Antrag kann auch online über meinewahlkarte.at abgegeben werden. 


Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte unmittelbar nach deren Erhalt die Stimme sofort mittels Briefwahl abzugeben.


WICHTIG:

•    Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.

•    Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und online Anträge: 5. Juni 2024, 24:00 Uhr.

•    Letztmöglicher Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge: 7. Juni 2024, 12:00 Uhr.

•    Briefwahlkarten müssen bis zum 9. Juni 2024, 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde in Bregenz einlangen. 



Die Teilnahme an dieser Wahl ist keine Pflicht, sondern ein demokratisches Recht.

Entscheiden SIE mit - gehen Sie zur Wahl!